
Unsere Leistungen: |
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| ENF | EINSATZNOTFAHRT | Eine Einsatznotfahrt besteht, wenn das Leben eines Tieres akut gefährdet ist, oder das Leben eines Menschen durch ein Tier akut bedroht ist. Einsatznotfahrten sind kostenlos, wenn nicht Absicht oder Fahrlässigkeit von Seiten Dritter besteht. |
| TAF | TIERAUFTRAGSFAHRT | Unter Tierauftragsfahrt versteht man den Transport, die Versorgung, oder die Bewachung von Tieren im Auftrag des Besitzers oder Verwahrers. Tierauftragsfahrten sind kostenpflichtig. |
| TAW | TIERAUSWILDERUNG | Tierauswilderungen werden nur mit Tieren, die auf unseren Stationen aufgezogen wurden, oder nach Verletzungen oder Erkrankungen wieder genesen sind, fachgerecht durchgeführt. |
| TBF | TIERBERGUNGSFAHRT | Eine Tierbergungsfahrt bedeutet die Bergung aus Situationen, aus denen sich ein Tier ohne fremde fachliche Hilfe nicht mehr selbst befreien kann. Die Frage nach den Kosten bestimmt die Regel, ob es sich um eine Einsatznotfahrt handelt oder nicht und ob eine Fahrlässigkeit oder Absicht von Seiten Dritter besteht. |
| TEF | TIEREINFANGUNGSFAHRT | Tiereinfangungsfahrten werden im Auftrag einer Behörde oder eines Tierbesitzers durchgeführt. Tiereinfanungsfahrten sind kostenpflichtig. |
| THA | TIERHALTEAUSKUNFT | Im Rahmen einer Tierhalteauskunft erhalten sie kostenlose Tips über Ankauf, Haltung und Pflege. Auch für Nichtmitglieder kostenlos - um Terminvereinbarung wird gebeten. |
| TIF | TIERFINDLINGSFAHRT | Eine Tierfindlingsfahrt bedeutet die Abholung eines zugelaufenen oder gefundenen Tieres, dessen Identität nicht feststeht oder dessen Besitzer nicht erreicht werden kann. Tierfindlinge müssen unverzüglich in das nächstgelegene, amtlich anerkannte Tierheim überstellt werden. Wenn diese gesperrt sind, wird das Tier kurzfristig von der Tierrettung übernommen. Auch die Unterbringung in einer Tierpension ist unter diesen Umständen möglich. Die Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters. |
| TKT | TIERKRANKENTRANSPORT | Unter Tierkrankentransport versteht man den Transport vom Aufenthaltsort des Tieres zum Tierarzt oder zur Tierklinik und retour, wenn dem Tier aufgrund seines Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist. Der Tierkrankentransport ist kostenpflichtig. |
| TNA | TIERNOTARZTDIENST | Der Tiernotarztdienst wird von der Tierrettung beigezogen, wenn dies bei verunfallten Tieren zur Stabilisierung oder Narkotisierung erforderlich ist. Auch auf Wunsch eines Tierhalters ist der Tiernotarzt anzufordern. Der Einsatz des Tiernotarztes ist kostenpflichtig. |
| TNF | TIERNOTFAHRT | Eine Tiernotfahrt bedeutet die Einholung von nicht lebensbedrohlich erkrankten und verletzten oder anderwertig sich in Not befindenden Tieren. Tiernotfahrten sind kostenpflichtig. |
| TNR | TIERÄRZTLICHER NOTRUF | Beim Tierärztlichen Notruf erhalten sie Auskunft, welcher Tierarzt in Ihrer Nähe Notdienst hat und unter welcher Telefonnummer Sie ihn erreichen können. Nur Anrufkosten. |
| TRA | TIERRECHTSAUFKUNFT | Hier erhalten Sie Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten als Tierhalter und werden bei Rechtsproblemen beratend unterstützt. Nur für Mitglieder des VFTÖ. |
| TSF | TIERSCHUTZFAHRT | Tierschutzfahrten werden nur im Auftrag von behördlich anerkannten Tierschutzorganisationen durchgeführt. Tierschutzfahrten sind: Tierschutzfahrten werden den Tierschutzorganisationen mit 50% Rabatt verrechnet. In akut lebensbedrohlichen Angelegenheiten werden diese als kostenlose Einsatznotfahrt gewertet. |
| TSU | TIERSUCHE | Passive Tiersuche: Aktive Tiersuche: Eine aktive Sucharbeit ist nur sinnvoll, wenn der letzte Sichtpunkt nicht länger als eine halbe Stunde zurückliegt. Der passive Suchdienst ist kostenlos - der aktive Suchdienst ist kostenpflichtig. |
| TVW | TIERVERWAHRUNG | Die Tierverwahrung ist nur für Mitglieder des VFTÖ möglich. Der Verwahrungsdienst ist kostenpflichtig. |
| TKD | TIERKATASTROPHENHILFSDIENST | Tierkatastrophenhilfsdienste werden durch unsere Tierrettung im Auftrag von Land, Gemeinden und der Landesfeuerwehr durchgeführt. |

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